Windräder

Gewinnung gesunder Energie - mit großen Gesundheitsrisiken für Anwohner

1000 Meter für Hille

Wir fordern Mindestabstand zur Wohnbebauung


1000 Meter für Hille ist eine Bürgerinitiative von Anwohnern für Anwohner. Unser Ziel ist es, grüne Energie zu fördern, ohne dabei die Gesundheit der Anwohner zu gefährden. Wir fordern: 1000 Meter Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung.

Aktuelles

Die Fakten auf einen Blick

 
  1. Durch den Bau werden meine Nachbarschaftsrechte verletzt. Die Gesundheitsrisiken durch zu geringe Abstände zwischen WEA und Wohnbebauung sind Ihnen bekannt. Sie handeln damit vorsätzlich und sind im Falle einer Erkrankung durch eine errichtete WEA u.U. persönlich haftbar.
  2. Tieffrequenter Lärm (Infraschall) führt zu einer Belastung der Bevölkerung!
  3. Der Schall dringt ungehindert in Innenräume, stört den Schlaf und führt insgesamt zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner. Dazu gibt es inzwischen genügend Untersuchungen im In- und Ausland.
  4. Auswirkungen: Beklemmung, Unbehagen, Reizbarkeit, Furcht, extreme Traurigkeit und Druck auf der Brust.
  5. Abstände von 400 Metern zu Einzelhäusern und 800 Meter zur Wohnbebauung sind bei weitem zu gering. Mit zunehmendem Abstand verringern sich die gesundheitlichen Risiken deutlich. Warum richten Sie sich nicht nach den Abstandregelungen anderer Bundesländer? 14 Bundesländer schreiben Abstände von deutlich mehr als 1000 Meter vor. Wohnen dort bessere Menschen? Sind wir Menschen in Hille weniger schützenswert?
  6. Durch die Flugsicherungsbeleuchtung wird das Wohlbefinden durch den Anblick des pausenlosen und aufdringlichen Blinkens an der Anlagenspitze gestört.
  7. Wertverlust der Immobilien Für die von der Fa. WWK vorgebrachten Argumente (Es sei kein Wertverlust zu erwarten) ist nicht belegt. Wer gleicht hier mögliche Nachteile beim Verkauf aus?
  8. Auswirkungen durch Schattenschlag: Wie viel Schattenschlag/Schattenwurf müssen wir ertragen? Ist eine Abschaltautomatik für Schattenwurf vorgesehen? Hörbarer Lärm ( 20 Hz bis 20 KHz ) Die Werte für die Lärmbelastung von aktuellen WKA werden nicht gemessen, sondern hochgerechnet. Die zulässigen Werte sind in der TA – Lärm festgelegt. Als Basis zur Berechnung wurde hier Werte einer 30 Meter hohe WKA herangezogen. Bei Anlagen dieser Größenordnung werden erheblich mehr Schallimmissionen vom Boden absorbiert, als von den derzeit geplanten Megawattanlagen. Hier breitet sich der Lärm ungehindert aus. Die hochgerechneten Werte entsprechen daher nicht der zu erwartenden deutliche lauteren Lärmbelästigung.
  1. Unzumutbare Beeinträchtigung der Landschaft und des Landschaftsbildes.
  2. Zerstörung der Landschaft und des Lebensraumes von Tieren durch Zufahrtsstraßen.
  3. Beschädigung vorhandener Verkehrswege durch den Schwerlastverkehr. Wer trägt die Kosten?
  4. Auswirkungen auf das Trinkwasser im Falle eines Brandes. Ist die Feuerwehr der Gemeinde entsprechend geschult? Falls nicht, wer trägt die Kosten dafür und wer trägt die Kosten für die Umweltschäden?
  5. Gefahren durch Eiswurf: Werden die Gebiete zukünftig teilweise gesperrt? Wie wir die Sperrung kommuniziert? Wer ist verantwortlich?
  6. Die vorgesehenen Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet. Hier darf nicht gebaut werden! Die Aufhebung des Landschaftsschutzes kann nur mit einem öffentlichen Interesse begründet werden. Das ist hier nicht der Fall.
  7. Die erforderlichen Fundamente der Windkraftwerke üben einen enormen Druck auf den Boden auf oberflächennahe wasserführende Schichten aus. Diese hydrologischen Aspekte wurden im Planverfahren nicht berücksichtigt. Welche Auswirkungen hat das auf die angrenzenden Wasserschutzgebiete?
  8. Die von den Windkraftwerken ausgehenden Bodenschwingungen verursachen Schäden an Häusern und deren Fundamenten, besonders dann, wenn keine durchgehende Bodenplatte mit Stahlbewehrung verbaut wurde. Wer kommt für die Schäden auf?
  9. Die von den Windkraftwerken ausgehenden Bodenschwingungen beschleunigen die Geschwindigkeit der Bodendurchdringung von der Bodenoberfläche bis ins Grundwasser. In der Folge wird Dünger, besonders dann, wenn er wie bei der Gülle in flüssiger Form ausgebracht wird nicht mehr effektiv verwertet und dring in Grundwasser ein. Auch diese hydrologischen Aspekte wurden im Planverfahren nicht berücksichtigt.
  10. Wertverlust der in der näheren Umgebung befindlichen Immobilien – Teilenteignung: Unstrittig ist, das umgebungsbezogene auf das jeweilige Objekt einwirkende „Lärmemmissionen“ per se eine Wertminderung von Immobilien darstellen, wie jeder Immobilienbewertungsbogen der Deutschen Bank offen ausweist.
    Allein die Minderungshöhe muss vom Sachverständigen eingetragen werden. Dazu zählen alle Arten von Lärm, also auch der von Industrieanlagen in Form von Windkraftanlagen. Wie wird die Wertminderung ausgeglichen und wer trägt die Kosten. Die Wertminderung der umliegenden Immobilien ist nirgends, weder im Grunde nach noch der Höhe nach, in der Begründung zur FNP – Änderung dokumentiert.

    Ich fordere Sie daher auf, die Wertminderung der umliegenden Immobilien zu benennen und den Eigentümern ein Angebot zur Entschädigung vorzulegen

  1. Es liegen keine Gutachten zu den Flugbewegungen von Fledermäusen für die geplanten Konzentrationsflächen vor. Die Planung ist daher bis zur Erstellung des Gutachtens auszusetzen.
  2. Die betrachteten Flächen der Faunistischen Gutachten und der geplanten Konzentrationsflächen sind nicht deckungsgleich und daher unvollständig. Die Planung ist aus o.a. Grund bis zur Erstellung eines vollständigen Faunistischen Gutachtens, in dem die gesamte Fläche der geplanten Konzentrationsfläche berücksichtig wurde, auszusetzen.
  3. Für den östlichen Teil der Konzentrationsfläche A liegt ebenfalls kein vollständiges Faunistisches Gutachten vor. Der Verweis auf ein Gutachten für die Stadt Minden ist unzureichend. Die Planung ist daher bis zur Erstellung eines vollständigen Gutachtens auszusetzen.
 

Die Forderung

 

Wir fordern Sie auf, in dieser für die Bürger der Gemeinde wichtigen Angelegenheit das Instrument des Ratsbegehrens zu nutzen. Lassen Sie die Bürger der Gemeinde Hille über folgende Frage abstimmen:

Soll die Planung der Gemeinde so angepasst werden, dass Mindestabstände von 1000 Meter oder mehr, zwischen Wohnbebauung und Windkraftwerken gewährleistet werden?

 

Werden Sie jetzt aktiv

 

Sie wohnen in Hille, Südhemmern oder Hartum?
Werden Sie jetzt aktiv und helfen Sie uns dabei, den gesetzlichen Mindestabstand von Windkraftanlagen durchzusetzen.

Füllen Sie ganz einfach den Beitrittsantrag aus und lassen uns diesen unterschrieben zukommen.

Sie haben Fragen an uns? Treten Sie mit uns in Verbindung und wir beantworten diese gerne!