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Oktober 5, 2017Mitglieder des PLU-Ausschusses nehmen Ausweisung von Konzentrationszonen von der Tagesordnung
November 9, 2017Werte interessierte Leserinnen und Leser,
im Auftrag vom Ministerpräsident Laschet und Minister Prof. Dr. Pinkwart, hat uns Herr Urban, Referat Vi A5, am 19.10. 2017, auf unsere Eingabe vom 08.07.2017, wie folgt geantwortet ( Die Antwort enthält auch den Link zum Entwurf des Windenergie- Erlasses für NRW).
Ihre Gudrun Wöpkemeier
Hier die Antwort:
Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen
hier: Ihre Eingaben an Herrn Ministerpräsidenten Laschet und Herrn Minister Prof. Dr. Pinkwart vom 08.07.2017.
Sehr geehrte Frau Wöpkemeier, sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Hinweise zu den von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen im Bereich der Windenergie. Herr Ministerpräsident Laschet und Herr Minister Prof. Dr. Pinkwart haben mich gebeten Ihnen zu antworten. Zu dieser Thematik haben uns zahlreiche Eingaben erreicht. Nun möchten wir mit diesem Schreiben auch auf Ihr Anliegen eingehen. Die längere Bearbeitungszeit bitte ich insgesamt zu entschuldigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau der Windenergie neu zu gestalten, da er in Teilen des Landes auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung stößt. Hierzu hat sie am 13. September 2017 in einem ersten Schritt den Neuentwurf des Windenergie-Erlasses beschlossen. Ziel ist es, Verbesserungen des Anwohner-, Landschafts- und Naturschutzes beim Bau von Windenergieanlagen herbeizuführen. Damit soll auch die Akzeptanz für die Windenergie als wesentlicher Bestandteil der Energiewende erhalten bleiben. Die Landesregierung will die kommunale Planungshoheit stärken und das Repowering – der Ersatz älterer durch leistungsfähigere Anlagen – unterstützen. Ein genereller Baustopp für Windenergieanlagen ist damit nicht verbunden. Der Entwurf des Windenergie-Erlasses ist auf unserer Internetseite www.wirtschaft.nrw einsehbar (https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/minister-pinkwart-landesregierung-aendert-den-windenergie-erlass-um-die-akzeptanz?month=2018-07). Das Beteiligungsverfahren, in dem Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbände Gelegenheit erhalten, zum Entwurf Stellung nehmen, wurde nunmehr eingeleitet. Die Änderung des Windenergie-Erlasses wird – abhängig von dem Umfang der auszuwertenden Stellungnahmen – voraussichtlich zum 1. Halbjahr 2018 verbindlich. Parallel sind noch weitere Schritte erforderlich, um zusätzliche Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb wird die Landesregierung noch im Herbst 2017 entsprechende Änderungen des Landesentwicklungsplans auf den Weg bringen. Darüber hinaus wird eine Änderung bundesrechtlicher Vorgaben im Baurecht – insbesondere im Hinblick auf die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich – zweckmäßig sein, auf die die Landesregierung hinwirken wird. Der Windenergie-Erlass ist jeweils an die neue Rechtslage anzupassen. Der Landesregierung sind Umfang und Abfolge der Maßnahmen, die im Interesse des Anwohner-, Natur- und Umweltschutzes einzuleiten sind, sehr wohl bewusst. Die erforderlichen Initiativen werden so schnell wie möglich eingeleitet. Dabei muss aber auch im Interesse der Rechtssicherheit sorgfältig und umsichtig vorgegangen werden. Es gilt, solide und belastbare Regelungen zu schaffen, die dann auch vor den Gerichten Bestand halten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag gez. Urban
Referat VI A 5: Erneuerbare Energien; Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE); Berger Allee 25; 40213 Düsseldorf
Hier unsere Eingabe die die oben stehende Antwort ausgelöst hat:
Staatskanzlei des Landes NRW
Ministerpräsident Armin Laschet
Stadttor 1 40219 Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,
wir schreiben im Namen einer Bürgerinitiative („1000-Meter-für-Hille“), die sich nicht gegen die Windkraft, sondern für einen größeren Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen ausgesprochen hat und das auch deswegen konsequent in ihrem Namen manifestiert hat.
Leider hat sich das in Ihrem Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, „die zunehmenden Vorbehalte in der Bevölkerung“ durch eine Vergrößerung der Mindestabstände zu entkräften, auch bei den Gemeinderatsmitgliedern aus u.a. CDU und FDP noch nicht durchgesetzt:
ganze 410 m Mindestabstand und 240 m Vorsorgeabstand hat man uns zugestanden!
Die Vorbehalte der Bürger in vier umliegenden von den Windparkplänen betroffenen Ortsteilen Hartum-Nordhemmern-Südhemmern-Holzhausen wurden damit sicher nicht abgebaut.
Über 800 Unterschriften und 255 Einsprüche gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans haben die Gemeindemitglieder bisher nicht bewogen, unserer Forderung nach mehr Abstand zu folgen.
Die Gemeindeverwaltung verweist in informellen Gesprächen mit einzelnen Bürgern darauf hin, dass sie gemäß dem aktuellen NRW Windenergieerlass von 2015 die laufenden Maßnahmen zur Durchsetzung der Bauleitplanung fortsetzen wird.
Aus Angst vor Klagen von Investoren, die seit 2012 hier „tätig“ sind, wollen die politisch Verantwortlichen keine Verzögerung zulassen, bis die von Ihrer Koalition im Koalitionsvertrag zugesagte
- Änderung des NRW Windenergieerlasses und
- Weiterentwicklung der NRW Potenzialstudie LANUV 40
umgesetzt worden sind, die dann in den Gemeinden als Handlungsgrundlage bindend wären.
Termin zur Abstimmung im Gemeinderat soll der September d. Jahres sein. Aktuell besteht noch eine Frist für Anregungen und Einwendungen bis 12.7.17.
Wir halten es für opportun, wenn sie als Zeichen an die verunsicherten, betroffenen Bürger, vieler vor demselben Problem stehenden Gemeinden in NRW, sofort tätig werden:
Wir möchten Sie aus diesem Grund bitten/auffordern, den aktuellen Windenergieerlass v. 2015 bis zur Überarbeitung sofort außer Kraft zu setzen.
Nach Jahren des massiven, wenig marktwirtschaftlich orientierten Ausbaus der Windenergie müssen die Bürger wieder Vertrauen in eine Energiepolitik fassen, die die Interessen der betroffenen Anwohner nicht unberücksichtigt lässt.
Bitte unterstützen Sie unser Anliegen für die Schaffung ausreichender/menschenfreundlicher Abstandsflächen zwischen den „Windkraftwerken“ und den Wohnräumen der Menschen. Wirken Sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die lokale Politik ein, sodass ein konstruktiver Dialog zwischen Politik, Verwaltung und den Bürgern aufgenommen werden kann.
Wir bitten Sie, uns über das Ergebnis ihrer Beratung in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichem Gruß
(Gudrun Wöpkemeier, 1. Vorsitzende ) (Klaus Matthies, 2. Vorsitzender)
PS:
Diesen Brief senden wir direkt als Kopie an Ihre poststelle@stk.nrw.de