Pohlsche Heide Windkraftanalgen
Dezember 20, 2022Beendigung Energiegenossenschaft 19.09.2023
Oktober 7, 20231000m für Hille e.V.
Sachstandsbericht 14.12.2022
Aktuell
• Die Gemeinde hat ein Windvorranggebiet ausgewiesen
• Privilegiertes Bauen außerhalb des Gebietes deshalb nicht zulässig
• Gemeinde will das Vorranggebiet, SO 03 Molkereiweg, aufheben
• Beschluss im Planungs- und Umweltausschuss eine entsprechende Anfrage an die
Bezirksregierung zu stellen
Aktuelle Bedingungen NRW
• 1000m Abstand zur Wohnbebauung bei Neubau
• Bei Repowering 1000 m Abstand
Aktuelles Gesetzesvorhaben: Aufhebung der 1000m Grenze bei Repowering
Zukünftige Bedingungen
• Durchschnittlich müssen 2% der Bundesfläche für WKA ausgewiesen werden
• Für NRW gilt der Wert 1,8% der Landesfläche
• Vorgabe für Hille aktuell unbekannt ( Vorgabe kommt voraussichtlich mit dem
Landesentwicklungsplan 2024)
• 1000m Abstand zur Wohnbebauung nur wenn das vorgegebene Ziel mit der
Abstandsregelung erreicht wird
Aktivitäten der BI
• Einladung aller Fraktionen zum Runden Tisch am 20.06.2022
Gemeinsamer Konsens: Motto agieren anstatt zu reagieren
Initiierung einer Bürgerenergiegesellschaft in Hille
Gewünschter Standort Pohlsche Heide
Die Parteien vereinbarten, dass jede Partei ihre Kontakte zum Kreis nutzt um die
Realisierbarkeit des Projektes zu Prüfen
Ergebnis: Der Kreis Minden Lübbecke verhält sich bisher sehr zurückhaltend
fast ablehnend
• Brief an alle Fraktionsvorsitzenden mit dem Thema Bürgerenergiegesellschaft
Pohlsche Heide
Warum Pohlsche Heide
• Die Fläche SO 07 ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Ent- und
Versorgungsanlagen ausgewiesen
• In der Beschreibung des Sondergebiets SO 07 wird ausdrücklich auf die
Nutzung dieser Fläche zur Erzeugung regenerativer Energien hingewiesen
Warum Bürgerenergiegesellschaft
• Jeder Bürger kann sich beteiligen und profitiert damit von den Erträgen
• Der überwiegende Teil der Wertschöpfung verbleibt in der Region
• 75% der Stimmrechte müssen bei Bürgern liegen, die im Umkreis von 50km
leben
• Für die Bewohner der Gemeinde Hille kann ein Sonderstrompreis dargestellt
werden
• Bürgerenergiegesellschaften (bis 18 MW) müssen nicht am
Ausschreibungsverfahren teilnehmen
Was passiert nun
• Neuer Landesentwicklungsplan mit Zielvorgaben zur Flächenausweisung
• Neuer Regionalplan
• Neuer Flächennutzungsplan
Was passiert nun
• Bei uns in Hille
Für den 12.01.2023 haben die Parteien die Initiative zu einem
weiteren Runden Tisch eingeladen
Thema: Bürgerenergiegesellschaft
Zukünftige Rolle der BI
• Aktiv die Entwicklung in der Gemeinde Hille begleiten?
• “Zuschauen“ und dann gegebenenfalls protestieren (Klagen)
Zu fassende Beschlüsse
• Mandatierung zweier Mitglieder für den „Runden Tisch“
• Eventuelle finanzielle Beteiligung an einer Vorstudie (Rahmen)