Frohe Weihnachten
Dezember 20, 2022Sondersitzung 14.12.2022
Dezember 20, 2022An die Fraktionsvorsitzenden des Hiller Gemeinderates der CDU, SPD, FDF, die Grünen, Freie Wähler,
AfD, an den Planungsausschussvorsitzenden Rolf Tiemann und an das MT:
Bürgerenergiegesellschaft für Hille
Um eine entsprechende Akzeptanz zu fördern appellieren wir an Rat und Verwaltung, weiterhin an
einer gesteuerten Planung der Windkraft festzuhalten.
Die BI „1000 m für Hille“ fordert die Beteiligung der Bürger an dem Aufbau einer
Bürgerenergiegesellschaft auf dem Gelände der Pohlschen Heide. Die Fläche befindet sich in
öffentlicher Hand (Kreis Minden Lübbecke).
Im Flächennutzungsplan vom 29.06.2012 ist die Fläche der Pohlschen Heide als Fläche für Ver- und
Entsorgungsanlagen festgelegt.
Explizit wird im FNP 2012 in der Beschreibung zum Sondergebiet SO 7 die Möglichkeit der Nutzung
der Flächen „ zur Erzeugung regenerativer Energien“ eingeräumt.
Bei der Nutzung dieser Fläche ist es für die Gemeinde/dem Kreis Minden Lübbecke möglich,
kurzfristig auf die Erfordernisse der Energiewende zu reagieren und gleichzeitig an einem
gesteuerten Ausbau der Windenergie festzuhalten.
Nach ersten Gesprächen mit einem renommierten Windparkentwickler ist die aktuelle Situation wie
folgt zu beschreiben:
Vorbehaltlich eines noch durchzuführenden Genehmigungsverfahrens nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es für den zeitnahen Bau eines Windparks keine
genehmigungsrechtlichen Hindernisse.
Nach ersten Abschätzungen könnten in der Randzone des jetzigen Deponiekörpers bis zu 4 Anlagen
der heutigen Windanlagengröße gebaut werden.
Die BI „1000 m für Hille“ fordert mit folgenden Argumenten eine Bürgerenergiegesellschaft:
Das Gelände gehört dem Kreis Minden-Lübbecke und somit den Bürgern.
Die Regularien für Bürgerenergiegesellschaften (Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2023) schließen
Investoren-Heuschrecken weitgehend aus, da gemäß EEG §3 Nr. 15 75% der Stimmrechter bei
Personen im Umkreis von 50 km zu dem Windpark liegen müssen. Somit profitiert vorrangig die
lokale Bevölkerung.
Windanlagen von Bürgerenergiegesellschaften sind grundsätzlich von der Teilnahme an
Ausschreibungsverfahren ausgenommen (bis 18 MW).
Zusätzlich kann für die Bürger der Standortgemeinde ein Sonderstrompreis realisiert werden.
Eine Bürgerenergiegesellschaft bietet nicht nur den Bürgern, sondern auch der Gemeinde
mittelfristig sichere Einnahmen.
Die Wertschöpfung bleibt vor Ort und die Akzeptanz durch die Bevölkerung wird verbessert.
Wir fordern weiterhin die Beteiligung engagierter, sachkundiger Bürger der Gemeinde Hille an der
Planung in Form eines Runden Tisches, dieser wurde vom damaligen und heutigen Verwaltungschef
Herrn Bürgermeister Michael Schweiß einer Abordnung der Bürgerinitiative im August 2020
zugesagt. Eine Beteiligung an den Planungskosten für die ersten Realisierungsschritte ist für die BI
denkbar.
Rat und Verwaltung stehen hier in der Verantwortung zum Wohle von Bürgern und Gemeinde zu
handeln.